Baumschutz-Novelle

Die lang geplante Novelle der bremer Baumschutzverordnung ist am 10. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die Verordnung im Volltext: Verordnung zum Schutz von Bäumen in der Freien Hansestadt Bremen (BremBaumSchV)

Damit stehen jetzt fast alle Bäume, nicht nur Obstbäume, ab einem Stammumfang von 80 cm unter Schutz (das entspricht einem Stammdurchmesser von rund 25 cm). Auch der Wurzelbereich von Bäumen wird sehr umfassend geschützt, ebenso sämtliche Ersatzpflanzungen. Eine wichtige Änderung für Kleingärtner*innen: die BaumschutzVO gilt jetzt auch in Kleingärten, unabhängig von der Gartenordnung.

Der fachgerechten Baumpflege steht das selbstverständlich nicht entgegen:

Von den Verboten des § 3 ausgenommen sind die für den Weiterbestand der nach § 2 Absatz 2 geschützten Bäume erforderlichen fachgerechten Pflege- und Erhaltungs­maßnahmen.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie beim Erhalt Ihrer Bäume Unter­stützung möchten – ich pflege selbst nur Obstbäume, kann Ihnen aber bei Bedarf auch den Kontakt zu kompetenten Großbaum­pfleger*innen und Sachverständigen vermitteln.

Zum Baumschutz allgemein siehe auch Baumschutz in Bremen
Zur Situation in Kleingärten siehe Obstbäume in Kleingärten