Blockierte Gehwege

Dass in Bremen viele Gehwege zugeparkt und unbenutzbar sind, dürfte bekannt sein. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungs­gerichts vom Juni 2024 muss auch die Stadt Bremen jetzt dagegen vorgehen. Oder zumindest demnächst, oder irgendwann.


© Til Mette / Weser-Kurier, mit freundlicher Genehmigung

Da ich beruflich von dem Falschparker-Problem betroffen bin – ich arbeite per Lastenrad und komm damit kaum aus dem Haus –, durfte ich mich über die Jahre überaus gründlich mit dem Thema befassen.

Hier eine Dokumentation für andere Betroffene:

Stellplatz vorhanden, Zugang blockiert

Für Transporte habe ich schon immer Lastenräder genutzt, seit 2020  ein eigenes, das ich seit Gründung des Gewerbes auch für meine Arbeit nutze. Das Rad parkt bei mir im Vorgarten, es kann auch nirgends sonst stehen: das ASV (Amt für Straßen und Verkehr) lehnt öffentliche Stell­plätze in unserer Straße ab, weil „Vorgärten vorhanden“ sind. Für mich funktioniert das soweit auch gut – wenn der Gehweg vor dem Eingang frei ist.

Wenn der Eingang allerdings von Falschparkern blockiert ist, und das ist er fast immer, bleibt nur knapp ein Meter Platz. So sieht das hier regelmäßig aus:

Also muss ich mein Equipment einzeln raustragen, Leiter abladen, Werkzeug abladen, das 2,35 Meter lange Rad irgendwie diagonal da durchwürgen, Leiter und Werkzeug hinterher und alles wieder aufladen. Und das auf engstem Raum zwischen Betonpfosten und teuren SUV – umständlich, zeitaufwendig und auch nicht ganz ungefährlich.

Das ASV stellt sich tot

Jahrelang (oder wohl eher jahrzehntelang; jedenfalls länger als ich in Bremen lebe) hatten sämtliche Behörden das Falschparker-Problem vor sich hergeschoben und die Verantwortung von Ordnungsamt zu ASV zu Polizei zu Ordnungsamt im Kreis herumgereicht. Im „Gehweg­urteil“ des VG Bremen von November 2021 wurde jedoch festgestellt, dass die Straßenverkehrsbehörde (also das ASV) sich hier nicht herauswinden kann. Aus dem Leitsatz:

Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht auf die Anordnung von Verkehrszeichen beschränkt, sondern ist zugleich sachlich zuständig, im Wege der polizeilichen Generalklausel oder des Verwaltungsvollstreckungsrechts gegen das aufgesetzte Gehwegparken vorzugehen.

Ich habe mich daher im Februar 2022 an das ASV gewandt und um Abhilfe gebeten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Weser-Kurier von heute habe ich entnommen, dass laut Urteil des Verwaltungsgerichts die Zuständigkeit für benutz­bare Gehwege jetzt doch bei Ihnen liegt.

Ich würde gerne wissen, wie und auf welchem Weg Sie dafür Sorge tragen können, dass das illegale Parken auf Gehweg vor unserem Haus [..] baldmöglichst unterbunden wird. Kann ich dazu was beitragen? Wenn ja, was und wie? Wer ist bei Ihnen dafür zuständig?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hierzu eine*n Ansprech­partner*in benennen würden oder eine anderweitige konkrete Handlungsmöglichkeit aufzeigen.

Das ASV hat darauf geantwortet:

Sollten Sie einen Vorschlag zu einer verkehrsrechtlichen An­ordnung haben, die das Parken dort unterbinden würde, könnten Sie auf diesem Wege einen formlosen Antrag stellen. Wir leiten diesen dann bei uns im Haus an den Kollegen, der für Ihren Ortsteil zuständig ist weiter.

Ich habe zwischen Januar 2023 und Januar 2025 drei Anträge dazu gestellt, einen formlosen und zwei förmliche mit Begründung und Fotos und allem Drum und Dran. Das ASV hat alle drei ignoriert.

Also nicht einmal abgelehnt oder weiter­geleitet, sondern überhaupt nicht beantwortet – auch zur Zuständigkeit habe ich bis heute keine Auskunft bekommen, trotz mehrfacher Nachfrage.

Das ASV wird aktiv

Ende März 2025 habe ich dann selber Poller aufgestellt, das schien mir die platzsparendste und zuverlässigste Lösung, und Selbsthilfe auch der einzige verbliebene Weg, nachdem das ASV die Kommuni­kation derart beharrlich verweigert hat.

Daraufhin wurde das ASV auf einmal überaus aktiv: innerhalb weniger Tage bekam ich einen Hausbesuch, eine E-Mail und – statt einer Antwort auf meine Rückfragen – einen Anruf von der Polizei. Alle mit der gleichen Aussage: die Poller seien nicht genehmigt und daher verboten. Auf die Frage, wo und wie ich denn so eine Genehmigung bekommen könne, hat das ASV mir dann zwei Wochen später mitgeteilt „Für das Ausstellen von Pollern gibt es keine Antrags­verfahren“.

Ich soll also eine Genehmigung vorweisen, die ich nicht haben kann, weil ich sie nicht beantragen kann. Interessant. Und wenn es darum geht, die Falschparker vom Gehweg zu entfernen, stellt das ASV sich tot – aber wegen zwei Pollern machen sie dann so einen Aufstand?

Presse

Über die Poller-Geschichte hat der Weser-Kurier am 25. April 2025 berichtet und das ASV zitiert:

„Poller zu setzen, um illegal aufgesetztes Parken zu unter­binden, lehnen wir prinzipiell ab”, erklärt ASV-Sprecherin Andrea Voth. Die vielen Wünsche ließen sich nicht erfüllen, eine Gleichbehandlung könne entsprechend nicht gesichert werden. Auch die Kosten für die Installation und Erhaltung wären laut Voth zu hoch. Zudem seien Poller „der Barriere­freiheit auf Fußwegen nicht dienlich“.

Und Falschparker auf den Fußwegen sind sicher der Barrierefreiheit dienlich. Ganz bestimmt. Ich frage mich, wessen Interessen das ASV hier zu vertreten glaubt.

Von welchen Kosten redet denn Frau Voth, wenn Anwohner*innen sich schon selber Poller kaufen? Wessen Gleichbehandlung ist gemeint, und welche „vielen Wünsche“? Werden andere, die von Falschparkern behindert werden und um Abhilfe ersuchen, vom ASV auf die gleiche Art blockiert?

In meinem Ortsteil gibt es laut Statistischem Landesamt 4.500 Haushalte und 2.000 PKW – selbst wenn niemand ein Zweitauto hätte (Bundesdurchschnitt 25%), lebt die Mehrheit autofrei. Autofahrer­*innen sind hier eine Minderheit, die allen anderen zur Last fällt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass viele sich hier „wünschen“, nicht länger bedrängt und belästigt zu werden – anders als das ASV das darstellt, ist das aber kein bloßer Wunsch, sondern unser Recht. Das hat auch das BVerwG so festgestellt.

Beschwerde an den Petitionsausschuss

Am 28. April 2025 habe ich deswegen Fachaufsichtsbeschwerde bei der SBMS eingereicht (Untätigkeit, Willkür im Amt, Unverhältnis­mäßig­keit) und mich auch beim Petitionsausschuss der Bürger­schaft beschwert. Der ist tatsächlich auch Beschwerde­stelle, hab ich bei der Gelegenheit gelernt.

An den Petitionsausschuss habe ich u.a. geschrieben:

Laut BVerwG (06.06.2024) „haben die Anwohner einen An­spruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessens­fehlerfreie Entscheidung über ein Einschreiten gegen das Gehwegparken“, laut VCD auch auf Einzelfall­entscheidung und ggf. Sofortmaßnahmen – was das ASV da macht, ist in meinen Augen genau das Gegenteil.

Jahrelang reagieren sie nicht; erst wenn es darum geht, Falsch­parkern den Weg freizuräumen und damit Ordnungs­widrig­keiten Vorschub zu leisten, kommt Leben in die Bude. Das kann doch nicht Aufgabe einer öffentlichen Behörde sein.

Anfang August 2025 hat mir dann der Petitionsausschuss eine Stellung­nahme der SBMS weitergeleitet (datiert vom 3. August, da hat also nicht der Petitionsausschuss getrödelt) und mich um Stellung­nahme zu der Stellungnahme gebeten.

Darin schreibt die SBMS:

Die Petentin hat sich im Jahr 2022 mit der Bitte an das ASV gewandt, um eine Maßnahme zur Verbesserung für aufgesetztes Parken in die Wege zu leiten. Daraufhin hat das ASV die Aussage getroffen, die Petentin könne einen formlosen Antrag stellen. Die Aussage des ASV war leider nicht korrekt, daher bitten wir diesbezüglich um Nachsicht. Zwischenzeitlich wurde diese Aussage gegenüber der Petentin im Schriftverkehr richtiggestellt.

Das ist schlicht erfunden. Es gab gar keinen Schriftverkehr.

Und weiter:

Richtig ist, dass es kein Antragsverfahren für das Aufstellen von Pollern auf Gehwegen für Privatpersonen gibt.

Das finde ich einigermaßen interessant, vor allem vor dem Hinter­grund des Gehwegurteils – ich hatte Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt, nicht bloß auf das Aufstellen von Pollern. Aus meinem Antrag an das Ordnungsamt vom Januar 2025:

Ich bitte Sie, dem ASV in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass Anträge von Bürger*innen nicht einfach zu ignorieren sind.

Ich stelle hiermit ein weiteres Mal den Antrag auf verkehrs­rechtliche Anordnung, um das illegale Blockieren des Gehwegs vor dem Hauseingang Aßmannshauser Straße 40, 28199 Bremen, umgehend und dauerhaft zu unterbinden. Wie Sie das machen – Schilder, Poller, Bußgelder, konsequentes Abschleppen – spielt für mich keine Rolle.

(Hervorhebung im Original)

Versucht die SBMS jetzt, den Petitions­ausschuss für blöd zu verkaufen und so zu tun, als hätte es diese Anträge nie gegeben?

Früher war alles besser

Ich weiß von mittlerweile zwei Anträgen aus meiner Nachbar­schaft, die an das ASV gestellt werden konnten und positiv beschieden worden sind (1996, 2006). Beide wegen blockierter Haus­eingänge, beide Male waren Falschparker das Problem – einmal wurden Pflanzkästen und ein „Fahrradstab“ (im Prinzip ein Poller mit einer Öse dran) beantragt, einmal Poller:

Unsere Poller sind im Jahr 2006 offiziell und auf Antrag vom ASV genehmigt worden.

Damals gab es ein online-Formular auf der Seite des ASV für Einbauten auf Fußwegen, wo wir die Poller, auch mit dem Argument der Erreichbarkeit des Grundstückes mit Tandem und Lastenanhänger, beantragt haben.

(E-Mail vom Anwohner mit den Pollern, August 2025)

In einer Mitteilung des Senats aus 2022 ist ebenfalls nachzulesen, dass „das regel­mäßige Zuparken der Hauseingangstür einer Rollstuhl­nutzerin dazu geführt [hat], dass sie über einen längeren Zeitraum ihr Haus gar nicht oder nur mit viel Aufwand verlassen konnte. Erst das Aufstellen von Pollern hat Abhilfe geschaffen“. (Große Anfrage „Überwachung des ruhenden Verkehrs“, Direktlink s.u.)

Wieso soll das jetzt nicht mehr möglich sein?

 

Das hatte ich auch in meiner Petitionsausschuss-Beschwerde vom April schon gefragt:

Wieso war das in 1996 möglich und jetzt nicht mehr?

Hat sich irgendwas geändert, außer dass immer mehr und immer größere Autos die ganze Stadt verstopfen? Wie kann es sein, dass die Stadt Bremen einerseits von Klimaschutz und Verkehrswende redet und andererseits Bürger*innen, die von sich aus – ganz ohne „Anreize“, Förderungen und sonstiges Brimborium – Alternativen zum Auto nutzen wollen, derart ausbremst und blockiert?

Die SBMS ist darauf mit keiner Silbe eingegangen.

In meiner Stellungnahme-zur-Stellungnahme hab ich nochmal insistiert; ich würde nämlich wirklich gerne wissen, warum (wenn das tatsächlich stimmt, was die behaupten) Anwohner*innen hier die Möglichkeit zur Antragstellung genommen wurde. Das betrifft ja nicht nur mich oder nur Lastenräder im Speziellen, sondern alle, die kleinere Transportmittel nutzen – Kinderwägen, Rollstühle, Anhänger –, gerade auch als Alternative zum Auto.

Wir werden sehen. Ich bleib dran und ich würde mir auch wünschen, dass der Petitionsausschuss da dranbleibt; es geht hier letztlich nicht nur um einen Meter Gehweg, sondern ganz grundsätzlich darum, wie eine Behörde mit Bewohner*innen umspringt.

Meine Fachaufsichtsbeschwerde hat das ASV bis heute (Mitte August) nicht beantwortet. „Sobald uns eine Stellungnahme zu den von Ihnen erhobenen Vorwürfen vorliegt, werden wir uns umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen“ hatte der ASV in seiner Eingangs­bestätigung geschrieben (immerhin die hab ich bekommen) … das ist jetzt dreieinhalb Monate her.

Beirat und Ortsamt

Unser Beirat, insbesondere der Fachausschuss Mobilität, befasst sich seit Jahren mit dem Thema. Der Beirat kann allerdings keine Wunder wirken – mein Eindruck ist, dass ASV und SBMS den Beiräten gegenüber genauso mauern wie den Bewohner­*innen gegenüber.

Beispielhalber ein Zitat aus dem Beschluss „Bewohner:innenparken in der Neustadt“ vom 21. 09. 2023:

Der Beirat Neustadt fordert die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und das Amt für Straßen und Verkehr auf, den Beirat Neustadt über den Stand des Planungs- und Umsetzungsprozesses zum Thema Bewohner:innenparken in der Neustadt zu informieren.

Der Beirat Neustadt weist ausdrücklich auf seine Beschlüsse zum Thema Bewohner:innenparken vom 09.07.20, vom 21.09.20, vom 15.07.21, vom 28.04.22 und vom 25.05.23 hin. Der Beirat fordert die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadt­entwicklung und das Amt für Straßen und Verkehr auf, endlich Stellung zu den bereits gefassten Beschlüssen zu beziehen und auf die Forderungen des Beirats zu reagieren.

 

Weitere Infos zum Gehwegparken

Urteile, amtliche Dokumente

Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken  ·  Gerichts­entscheidung Verwaltungsgericht Bremen, 2021

Große Anfrage „Überwachung des ruhenden Verkehrs: Wie werden Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in Bremen gesichert?“  ·  Antwort des Senats an die Bürgerschaft, Juni 2022

„Gehwegurteil“ des Bundesverwaltungs­gerichts, Juni 2024  ·  BVerwG 3 C 5/23 bei openjur.de

SBMS (Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Bremen)  ·  Infoseite Konzept zum Umgang mit Gehwegparken, Januar 2025

SBMS, „Konzept zum Vorgehen gegen Gehwegparken (auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts)“ – Beschlussvorlage an die Bremische Bürgerschaft (ausführliche Darstellung des o.g. Konzepts, 16. Januar 2025)

Bremer Ortsteilatlas  ·  Statistisches Landesamt Bremen: Daten zu vielen Themen (nicht nur Verkehr), Übersicht nach Ortsteilen / Bezirken / Stadtteilen

Initiativen und Verbände

Aktuelle Informationen bei Fuss e.V. , auch als ausführliche Broschüre: Parken auf Gehwegen: Problematik, Rechtslage, Handlungsbedarf (PDF).

VCD (Verkehrsclub Deutschland)  ·  Themenseite Gehwegparken

Politik

Stellungnahme des Landesbehindertenbeauftragten Arne Frankenstein zum geplanten Vorgehen gegen Gehwegparken, 11. April 2025: Stellungnahme LBB Gehwegparken.pdf

Bremische Bürgerschaft – Petitionen  ·  Themenseite
Bremische Bürgerschaft – Liste der aktuellen Petitionen

Beirat Neustadt  ·  Sitzungskalender auf der Website des Ortsamts Neustadt / Woltmershausen; zu jeder Sitzung werden hier auch Einladung, Unterlagen und Protokolle veröffentlicht (die Sitzungen sind öffentlich).